Tariferhöhung in der Gebäudereinigung 2025
Zum 1. Januar 2025 stieg der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung, wie jedes Jahr planmäßig im Januar. Seit dem 1. Februar sind die Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich. Damit gelten sie bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Eine zweite Anpassung folgt zum Jahreswechsel 2025/2026. Von der Lohnerhöhung in der Gebäudereinigung als größtes Handwerk in Deutschland profitieren rund 700.000 Beschäftigte.
Im November 2024 einigten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
Dieser gilt für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland – darunter versicherungspflichtige Arbeitnehmer einschließlich derjenigen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sowie Auszubildende. Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte der Lohngruppe 1 einen Stundenlohn von 14,25€ statt 13,50€.
Zeitgleich wurde der Branchenmindestlohn für Glas- und Fassadenreiniger in der Lohngruppe 6 von 16,70€ auf 17,65€ angehoben.
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 steigen die Branchenmindestlöhne erneut – in der Lohngruppe 1 auf 15€ und in der Lohngruppe 6 auf 18,40€.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhten sich zum 1. Januar 2025 von 900, 1.035 und 1.200€ pro Lehrjahr auf 1.000, 1.150 und 1.300€.
Ein 13. Monatseinkommen sieht der Tarifvertrag nicht vor.